Von der ersten Klasse bis zum Abitur
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Eine Waldorfschule ist ein eigenständiger Schulträger. So werden viele Aufgaben, die eine öffentliche staatliche Schule unter Einschaltung der jeweils zuständigen Ämter erledigt, von der Schulgemeinschaft selbst geleistet.
Die städtische und/oder staatliche Bürokratie entfällt in vielen Bereichen; die langen Wege durch die Instanzen verkürzen sich auf das von der Gemeinschaft gewollte und zu bewältigende Maß. Eltern und Lehrer:innen sind damit zugleich gefordert als Miteigentümer:innen, Mitunternehmer:innen und Mitgestalter:innen des Organismus Schule, seines pädagogischen, sozialen wie ökonomischen Lebens.
Den äußeren Rahmen der Selbstverwaltung bilden zwei eingetragene, gemeinnützige Vereine mit jeweils unterschiedlichem Zweck:
1. der Waldorfschulverein Remscheid e.V. (www.waldorfschulverein-remscheid.de), Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Remscheid (kurz Förderverein genannt) und
2. die Rudolf – Steiner – Schule Remscheid e.V. (kurz Trägerverein genannt).
Oberster Souverän ist die Mitgliederversammlung.
Mindestens einmal jährlich findet für beide Vereine eine sogenannte „ordentliche“ Mitgliederversammlung statt, die dazu dient, Geschäftsbericht und Rechnungsabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Planung für das kommende Geschäftsjahr entgegenzunehmen und zu verabschieden. Dabei findet auch eine Berichterstattung über die bisher geleistete Arbeit, über Projekte sowie anstehende Aufgaben statt. Die zu behandelnden Themen bzw. Anträge werden gemeinsam mit der Einladung in der Tagesordnung aufgeführt und zur Kenntnis gegeben.
Zu den Aufgaben der MV gehört zudem die Wahl der jeweiligen Vorstände, die Wahl von Rechnungsprüfer:innen, der Beschluss von Satzungsänderungen sowie die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen (nur Förderverein!). Das zugehörige Procedere ist für beide Vereine in der Vereinssatzung geregelt.
Das Lehrer:innenkollegium
Das Aufgabengebiet des Lehrer:innenkollegiums umfasst die pädagogische Führung der Schule, die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen, das Berufungsverfahren von Lehrern und Lehrerinnen, die Konferenzordnung für die wöchentlich stattfindenden Konferenzen und die Vertretung des Kollegiums im Vorstand des Schulträgers. Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben übernehmen die Mitglieder des Lehrer:innenkollegiums Delegationen, die sie in die Arbeitskreise der Schule einbinden oder die Übertragung bestimmter Aufgabenbereiche beinhalten, wie z.B. Betreuung der Stunden- und Vertretungspläne, der Deputate, Betreuung neuer Kolleg:innen, Praktikant:innen etc. Näheres finden sie hier.
Die Arbeitskreise
Ein wesentlicher Teil der nichtlehrenden Arbeit wird in den Arbeitskreisen geleistet, die zudem wichtige Schwerpunkte in der schulischen Arbeit setzen. Sie bilden sich entweder auf Initiative des Arbeitskollegiums oder in Abstimmung mit diesem. Sie wirken selbständig in den jeweiligen Sachgebieten und stehen allen an der Mitarbeit interessierten Angehörigen der Schulgemeinschaft offen. Näheres dazu hier.
Das Arbeitskollegium
Das Arbeitskollegium besteht aus Delegierten aller Arbeitskreise der Schule, dem Geschäftsführer als Vetreter der Verwaltung sowie den Vorstandsmitgliedern beider Vereine. Seine Aufgabe besteht darin, eine Verbindung zwischen allen Gremien des Organismus Schule zu gewährleisten.