Die Qualität der Schule hängt von der Arbeit und dem Einsatz der einzelnen Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen ab und von der Arbeits- und Entwicklungsfähigkeit des Kollegiums als Ganzem.
Dies erfordert von uns, bestimmte Qualitäten und Fähigkeiten zu entwickeln. Es ruft zur wachen Wahrnehmung des Schulganzen, Verantwortungsgefühl und Initiative auf, stellt Anforderungen an Toleranz und Versöhnlichkeit, Verlässlichkeit, Durchhaltekraft und Kooperationsfähigkeit.
Die schwierige Balance der „Gemeinschaft von Individualitäten“ in unserem Kollegium einerseits und die notwendige Zukunftsplanung der Schule andererseits bedürfen einer bewussten Personalführung und –entwicklung. Sie muss in einem sensiblen Balanceakt zwischen der Selbstführung des Einzelnen und der Wahrnehmung und Steuerung der Führungsgremien agieren. Zudem soll der Personalrat damit die Arbeit des Verwaltungsrats entlasten.
Für den Personalrat werden dabei folgende Aufgabenbereiche gesehen:
1. Personalsuche und Betreuung des Einstellungsverfahrens
2. Betreuung der neuen Kolleg:innen
3. Mittel- und langfristige Personalentwicklung und –planung
4. Personal-/ Kolleg:innenbetreuung
5. Konfliktmoderation
6. Initiativen zur Qualitätsentwicklung
7. Fortbildung der Kolleg:innen im Personalkreis
Allgemeine Werte und Prinzipien
Das Kollegium bleibt aufgefordert, aus der Verantwortung füreinander und das Schulganze bei Problemen und Wahrnehmungen selbst aktiv und tätig zu werden. Dem Personalkreis kann die Aufgabe der Wahrnehmung und Selbsttätigkeit letztlich nicht delegiert werden. Der Personalrat sucht das Gespräch mit den Kolleg:innen und sieht sich als Ansprechpartner:in für das Kollegium.
Die Verantwortlichkeit für die die Aufgabenbereiche liegt beim Personalrat. Er kann aber die Geschäftskonferenz zu Rate ziehen. Bei unerwarteten Schwierigkeiten liegt die Entscheidung bei der GK. Diese wird aber nur aktiv, wenn das Gespräch mit dem Personalrat nicht die erwartete Konsequenz hat. Dem Personalrat kommt deshalb ausdrücklich die Aufgabe zu, die erwartete Konsequenz dem:der Kolleg:in mit Nachdruck zu verdeutlichen. Der Personalrat sucht mit Nachdruck einvernehmliche Lösungen mit den
Kolleg:innen.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Die Aufgaben der generellen Personalführung und –entwicklung sollen von den Eingriffen bei Konflikten und Notfällen getrennt sein.
- Die Verantwortung für die eigene Fort- und Weiterbildung soll vor dirigistischen oder verordneten Maßnahmen rangieren. Der PK kann und soll aber durchaus Vorschläge diesbezüglich unterbreiten.
- Die Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist durch verstärkte gegenseitige Wahrnehmung zu intensivieren. So können der Zusammenhalt und der fachliche und pädagogische Austausch gefördert werden und eine Vertrauensbasis entstehen.
- Der Personalrat wird darauf hinarbeiten, mit den Kolleg:innen im Gespräch zu sein, Vertrauen zu bilden, wie auch die Kolleg:innen persönlich und in ihrer Arbeit wahrzunehmen.
- Der Personalrat wird bei der Personalsuche die Personalplanung und –entwicklung berücksichtigen in dem Sinne, dass ausgehend vom Schulkonzept Lehrer:innenprofile entwickelt werden.
Zu den einzelnen Aufgabenbereichen:
1. Personalsuche und Betreuung des Einstellungsverfahrens
- Aktive Suche von neuen Kolleg:innen
- Antwort auf Bewerbungen
- Führung der ersten Gespräche mit Bewerber:innen
- Neue Klassenlehrer:in/ Klassenbetreuer:in
- Vorbereitung der Vorstellung in der GK
- Organisation von Hospitation und Betreuung von Bewerber:innen
- Kontakte mit entsprechenden Institutionen
- Werbung
2. Betreuung der neuen Kolleg:innen
- Betreuer:in finden
- Kontakt mit den Betreuer:innen halten; Berichte einfordern
- Ansprechpartner:in für neue Kolleg:innen sein
- Rückblicke und Entscheidungen in der GK vorbereiten
- Handlungsleitlinien erstellen für Betreuer:innen (Verfahren, Kriterien, Hospitationen etc.)
3. Mittel- und langfristige Personalentwicklung und –planung
- Analyse der Personalsituation (Altersaufbau, Erfordernisse der Fächer etc.) und Folgerungen für die mittel- und langfristige Planung
- Folgerungen für Weiterbildung und Qualifikation der Kolleg:innen
- Potentiale im Kollegium fördern (in Bezug auf eine bisher noch nicht sichtbare zukünftige Schulgestalt)
- Analyse der Ursachen für Weggang von Lehrer:innen
4. Personal-/ Kolleg:innenbetreuung
- Wahrnehmung des Kollegiums; Seismograph sein
- Reaktion auf Probleme, Sorgen, Nöte der Kolleg:innen
- Organisation von Sonderregelungen
- Beurlaubungen bleiben beim Verwaltungsrat
- Der Personalkreis bemüht sich regelmäßige Gespräche mit den Kolleg:innen zu führen
- Zusammenarbeit mit anderen Gremien
5. Konfliktmoderation
- Reaktion auf kritische Anfragen von Eltern
- Konflikte zwischen Kolleg:innen
- Konflikte zwischen Kolleg:innen und Eltern/ Schüler:innen
- Verfahren: Der Personalrat benennt verantwortliche Moderator:innen aus seinem Kreis, nach Möglichkeit in Absprache mit den Betroffenen.
- Prinzipien des Vorgehens:
Moderation eines Falls durch 2 Kolleg:innen (Austausch, Unterstützung, Spiegel) - Reflektion und Beratung durch Gruppe, Absprache weiterer Maßnahmen (Hospitation, Auflagen etc.)
- Dokumentation
- Information von GK und Vorstand
- Prinzipien des Vorgehens:
6. Initiativen zur Qualitätsentwicklung
In Bezug auf die gegenseitige Wahrnehmung der Kolleg:innen sind gewünscht. Vor allem betrifft dies gegenseitige Hospitationen.
7. Fortbildung der Kolleg:innen im Personalrat
- Besuch von entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen, falls notwendig
- Austausch mit anderen Schulen/ ARGE
- Möglichkeiten der Intervision entwickeln und nutzen
8. Arbeitsperiode und Wahl
Die Arbeitsperiode soll drei Jahre dauern. Danach Wahl durch das Kollegium, die in zwei Stufen vonstatten geht:
Im ersten Schritt schlagen die Kolleg:innen jeweils drei Kolleg:innen vor. Aus den meist genannten Kolleginnen und Kollegen werden die 5 meistgenannten zur Wahl gestellt. Die drei Kolleg:innen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Es sollen möglichst die verschiedenen Arbeitsbereiche der Schule mitrepräsentiert sein.
Diese spezielle Delegation soll im Prinzip nicht abgelehnt werden können, da sie einen großen Vertrauensvorschuss des Kollegiums beinhaltet. Kolleg:innen, die bereits im Personalrat waren, können eine Wiederwahl im begründeten Fall ablehnen.
Alle Vertreter des Personalrats arbeiten in der GK mit. Die GK soll regelmäßig informiert werden.