Die Geschäftskonferenz ist die Schulführungskonferenz, das Organ für die innere Zielfindung und Aufgabenstellung des Lehrer:innenkollegiums und die hierfür nötigen Beschlüsse. Im Sinne der anthroposophisch begründeten sozialen Dreigliederung lebt in dieser Konferenz das Rechtsleben. Die GK entscheidet über Berufung wie Abberufung von Lehrer:innen.
Kolleg:innen, die die Probezeit beendet haben, hauptberuflich an unserer Schule tätig sind und von der GK als geeignet befunden werden, werden zur Teilnahme an der Geschäftskonferenz eingeladen. Sie entscheiden dann selbst, ob sie Mitglied der GK sein wollen. Kolleg:innen, die sich dafür entscheiden, verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme (begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
Dies bedeutet, dass sie aktiv an der Schulleitung teilnehmen, notwendige Beschlüsse nach bestem Wissen und Gewissen treffen, die Beschlüsse und Konsequenzen tragen und an deren Umsetzung kraftvoll mitarbeiten. Im Umkehrschluss kann dies bedeuten, dass Kolleg:innen durch Mehrheitsbeschluss auch wieder aus der GK ausgeschlossen oder befristet beurlaubt werden können. Mitglieder der GK verpflichten sich zur Verschwiegenheit über besprochene Inhalte.
Diese Konferenz findet wöchentlich statt.