Von der ersten Klasse bis zum Abitur

Allgemein

..in den Schulgebäuden jedoch bis zu den Sommerferien weiterhin Masken- und regelmäßige Testungspflicht. 21.6.2021 U.Clemens
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…weil die Inzidenzzahlen erst „stabil“, d.h. 5 Werktage plus 2Tage = 7 Werktage unter 100 sein müssen. Bis dahin wird auf jeden Fall weiter Wechselunterricht in unserer Schule stattfinden. Voraussetzung immer: keine wieder steigenden Fallzahlen! gez. Udo Clemens, Geschäftsführung
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Voraussichtlich kehren wir ab Montag, 31. Mai 2021, wie alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100, zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der 
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Vorbehaltlich der Bestätigung seitens des Ministeriums am Samstag, den 15.5.2021, kann ab Montag, den 17.5.2021, wieder Präsenzunterricht (Wechselunterricht) stattfinden. Der Online-Unterricht entfällt damit. Detailliertere Informationen dazu erhalten die Schüler/Eltern direkt über die Klassenlehrer/-betreuer. Die generelle Testpflicht (2-mal in der Woche, Montag+Donnerstag) bleibt für alle Schüler und Lehrer bestehen. In der Primarstufe (Klasse 1-4) nehmen wir aus pädagogischen und organisatorischen Gründen 
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…es gibt weiter nur die Notbetreuung. Bitte beachten: Auch die Kinder in der Notbetreuung müssen sich testen lassen.  
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An schulischen Nutzungen dürfen danach nur Personen teilnehmen, die 1. an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest nach Absatz 2b mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder 2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Nicht 
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….für die Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet. Parallel dazu gibt es ab 12.4.2021 eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives 
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Zum Lesen bitte hier den folgenden  Link anklicken:  Offener Elternbrief der Ministerin zu Corona-Selbsttests in Schulen (002) – Offener_Elternbrief_der_Ministerin_zu_Corona-Selbsttests_in_Schulen
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Ferientage:  Die Geschäftskonferenz (Schulleitung) hat heute (21.1.2021) nach intensiver Beratung beschlossen, die sogenannten „Karnevalsferien“ nicht zu stornieren. Es bleibt also bei den Ferientagen vom 15.-19.2.2021 Ob und inwieweit die geplante Ferienbetreuung der dafür angemeldeten OGS-Kinder stattfinden kann, kann aufgrund der noch unklaren coronabedingten Einschränkungen bzw. Öffnungen noch nicht endgültig beschieden werden.   Monatsfeier: Auch die bevorstehende Monatsfeier am 27.2.2021 bleibt 
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