Von der ersten Klasse bis zum Abitur

Hausordnung

Hausordnung

Das Zusammenleben der Schulgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtsnahme und Verantwortungsbewußtsein. Die folgende Hausordnung der Rudolf-Steiner-Schule Remscheid e.V. soll helfen, den täglichen Arbeitsablauf der Schulgemeinschaft zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

 

Einlass

Um 7.30 Uhr werden die drei Haupteingänge geöffnet.

 

Klassen- und Unterrichtsräume

Jede Klasse ist dafür verantwortlich, dass die Schulraüme und Flure sauber sind und in einem solchen Zustand gehalten werden, dass auch andere Gruppen diese benutzen können. Die Reinigungskräfte können am Nachmittag die notwendige Reinigung nur durchführen, wenn die Schüler:innen nach dem Unterricht die Stühle hoch stellen und den groben Schmutz wegräumen. Schüler:innen, die Tische verschmieren oder mit Kaugummi bekleben, werden zu Reinigungsarbeiten herangezogen.

 

Rauchverbot

Es besteht auf dem gesamten Schulgebäude Rauchverbot.

 

Schulweg

Auf dem Weg zur Schule und an der Bushaltestelle verhalten sich die Schüler:innen vorsichtig und aufmerksam. Ältere Schülerinnen und Schüler achten auf ihre jüngeren Schulkamerad:innen. Nach Schulschluß müssen die Klassen 1-8 hinter der Schranke warten, bis die Schulbusse eingefahren sind und stehen. Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Beim Überqueren der Straße ist der Übergang für Fußgänger (Querungshilfe) zu nutzen.

Handys

Die Handys müssen im Unterricht ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung werden diese von den Lehrern und Lehrerinnen eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden. Handy, MP3-Player, Walkman, Discman o.ä. dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden.

Handyregelung

 

Das Pausengelände

Das Pausengelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden, auch nicht während der Pausen und Wartestunden. Das Pausengelände steht grundsätzlich den Schülern und Schülerinnen zum Spielen, Spazierengehen etc. offen. Hierbei muss jeder darauf achten, dass andere Kinder nicht gestört oder sogar gefährdet werden, Pflanzen zerstört oder das Gebäude beschädigt wird. Das Ballspielen ist in den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die Benutzung von Skateboards oder Inlineskates auf dem Schulgebäude ist wegen der großen Unfallgefahr nicht gestattet. Wegen der Unfallgefahren und rechtlichen Konsequenzen ist es im Winter auf keinen Fall erlaubt, auf dem Schulgelände mit Schneebällen zu werfen.

 

Pausen

Nach dem Klingelzeichen zu den beiden 15-minütigen Hofpausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und gehen auf den Schulhof. Während der Pause soll kein:e Schüler:in im Hause sein. Die Lehrerinnen und Lehrer führen sowohl in den Schulgebäuden als auch auf dem Hof Aufsicht, die durch einen Aufsichtsplan geregelt ist. Bei schlechtem Wetter können sich die Schülerinnen und Schüler nach Ansage im Schulgebäude aufhalten. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die beiden 5-minütigen Wechselpausen dienen den Lehrerinnen und Lehrern und ggebenfalls Schüler:innengruppen zum Raumwechsel und sind keine Hofpausen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (11.-13. Schuljahr) dürfen nur in einer Freistunde oder in der Mittagspause das Schulgebäude verlassen.

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