Von der ersten Klasse bis zum Abitur

Neue Corona-Regelungen ab 12.4.2021: Distanzunterricht für alle Klassen außer Abschlussklassen 11 bis 13…

….für die Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet.

Parallel dazu gibt es ab 12.4.2021 eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie haben  dann keinen Anspruch auf Online-Unterricht (Hybridunterricht durch die Lehrer).

für die Schulleitung

Udo Clemens

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