Von der ersten Klasse bis zum Abitur

Monthly Archives: April 2021

…es gibt weiter nur die Notbetreuung. Bitte beachten: Auch die Kinder in der Notbetreuung müssen sich testen lassen.  
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An schulischen Nutzungen dürfen danach nur Personen teilnehmen, die 1. an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest nach Absatz 2b mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder 2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Nicht 
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….für die Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet. Parallel dazu gibt es ab 12.4.2021 eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives 
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