Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Notbetreuungs-Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Bei Bedarf bitte unbedingt vorab melden bei Herrn Ungruhe als koordinierenden Lehrer. Tel.Nr. ist Ihnen aus der grünen Schuljahres-Information (Leporello) bekannt.