Elterngespräch
Nachdem Ihr Kind im Schüleraufnahmeverfahren von den Lehrern angenommen worden ist, werden die Elternhaus-Gespräche geführt.
Von Seiten der Schule führen ein Mitglied des Eltern-Vorstandes und ein Mitglied des Finanzkreises (ebenfalls ein Elternteil) das Gespräch mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des aufzunehmenden Kindes


Das Gespräch wird sowohl mit Neu-Eltern als auch mit Alt-Eltern geführt und hat die folgenden Ziele:
- Kennenlernen des Elternhauses
- Erläuterung der Schulstruktur
- Möglichkeit zur Klärung offener Fragen seitens des Elternhauses
- Unterschrift des Schulvertrags
- Kenntnisnahme der Schulordnung
- Erklärung zum Religionsunterricht seitens des Elternhauses
- Erläuterung der Beitragsordnung und Vereinbarung zum monatlichen Kostenbeitrag

